Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes nehmen in den Unternehmen zunehmend mehr Raum ein, um u. a. die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu verbessern. Die Basis eines erfolgreichen betrieblichen Gesundheitsmanagement stellt die Gefährdungsbeurteilung dar. Um psychisch bedingte Krankheitsausfälle in den Unternehmen zu reduzieren, wurde die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen entwickelt.

Seit 2013 ist für den deutschen Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen verpflichtend geworden. Das Arbeitsschutzrecht besagt, dass die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu bewerten sind sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen einzuleiten und die Ergebnisse zu dokumentieren sind.

Meine Aufgabe ist es in Ihrem Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen flexibel, zuverlässig, einfühlsam und kompetent zu begleiten.

 

Nehmen Sie gern mit mir Kontakt auf und lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot erstellen.